Hinweise zu Gehölzentnahmen
20.09.2022
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!
Im Anhang erhalten Sie eine Kurzinformation zu § 17 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz, Eingriffe in
Natur und Landschaft, Naturschutzfachliche Eingriffsregelung nach §§ 13 - 17 BNatSchG sowie
den Antrag auf Gehölzentnahme.
Wir möchten Sie bitten, bei Beseitigung von Gehölzen dieses zu beachten.
Weitere Informationen: