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Hinweise zu Gehölzentnahmen

20.09.2022

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!

 

Im Anhang erhalten Sie eine Kurzinformation zu § 17 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz, Eingriffe in

Natur und Landschaft, Naturschutzfachliche Eingriffsregelung nach §§ 13 - 17 BNatSchG sowie

den Antrag auf Gehölzentnahme.

 

Wir möchten Sie bitten, bei Beseitigung von Gehölzen dieses zu beachten.